ver.di Bezirksvorstand für das uneingeschränkte Streikrecht

In einem Brief vom 27. April 2017 an die Kolleginnen und Kollegen der Vivantes Service GmbH und Charité CFM Facility Management GmbH spricht sich der Bezirksvorstand von ver.di Berlin für das ungeingeschränkte Streikrecht, auch für den „Erhalt eigener Arbeitsplätze und Tarifverträge“ und kritisiert, dass – statt zu verhandeln – von Geschäftsführungen zu den Mitteln des Hausverbotes und juristischer Schritte für eine einstweilige Verfügung gegen den Streik zu greifen. „Ein öffentliches Unternehmen wie die VSG hätte den Weg zum Gericht unterlassen müssen!“ heißt es in dem Brief.

Wir veröffentlichen diesen Brief im Folgenden im Wortlaut (der Brief kann hier als PDF-Datei geöffnet werden).


„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Jahrzehnten erleben wir, wie Arbeitgeber Ausgliederung und Ausgründungen nutzen, um aus guten Niveaus der Flächentarifverträge zu fliehen. Das gilt auch für Euer Haus, den Vivantes-Konzern.

Kostensenkung im Gesundheitswesen wird auf dem Rücken der Beschäftigten durchgesetzt. In gemeinsamen Kampagnen, wie zum Beispiel der Kampagne „Der Deckel muss weg“, haben wir das zum Thema gemacht. Die Landesregierung trägt das Ihre dazu bei, durch die unterlassene Investitions-finanzierung im Krankenhausbereich, aber auch, weil sie als 100 % Eigentümerin des Vivantes Konzerns die Ausgründungspolitik und damit die Flucht aus den Flächentarifverträgen mit zu verantworten hat.

Der Bezirksvorstand kritisiert und bekämpft das nicht nur bei Vivantes, sondern auch bei den Bodenverkehrsdienstleistern und wie bei den Ausgründungen der Post im vorletzten Jahr. Diese Politik fördert keinen Wohlstand, sondern spaltet und fördert Ungleichheit. Der ver.di Bezirksvorstand lehnt, wie ver.di, insgesamt jede Form der Tarifflucht durch Ausgründung, Fremdvergabe und Privatisierung ab. Deshalb unterstützen wir die Arbeit des „AK prekäre Beschäftigung im Verantwortungsbereich des Landes Berlin“.

Nach den Festlegungen im Koalitionsvertrag und den Parteitagsbeschlüssen hätten wir zügige Verhandlungen erwartet, um die Überführung aller VSG Beschäftigten in die Vivantes GmbH, die Konzernmutter, sicherzustellen.

Es ist heftig zu kritisieren, wenn die Geschäftsführung anstatt zu verhandeln, die Gerichte bemüht. Eine juristische Auseinandersetzung anstelle von Verhandlungen löst keine Probleme, sondern schafft neue.

Die Erteilung eines Hausverbotes gegen demonstrierende Arbeitnehmer/innen in Friedrichshain sehen wir als rechtswidrig an. Es nutzt auch nichts, die Geschäftsführung muss sich ihren Arbeitnehmer/innen stellen, auch wenn sie auf der anderen Seite der Straße stehen.

Die einstweilige Verfügung der VSG lenkt nur vom eigentlichen Verhandlungsgeschehen ab und ist ein zu verurteilender Versuch, unsere Kolleg/innen, euch, in eurer Tarifauseinandersetzung zu demoralisieren.

Der ver.di Bezirksvorstand Berlin tritt, wie der ver.di Bundeskongress, für ein uneingeschränktes Streikrecht ein. Dies gilt es auf vielen Wegen einzufordern und durchzusetzen.

Die Bezirksgeschäftsführung/Landesbezirksleitung wird beraten, bei welcher Gelegenheit dies beim regierenden Bürgermeister bzw. beim Senat Berlin angesprochen wird.

Wir stehen zu dem Recht, für den Erhalt eigener Arbeitsplätze und Tarifverträge streiken zu können. Ein öffentliches Unternehmen wie die VSG hätte den Weg zum Gericht unterlassen müssen!

Wir fordern anstelle dessen von öffentlichen Unternehmen alle Anstrengungen, um zu guten Verhandlungslösungen zu kommen!

Euer Bezirksvorstand Berlin

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Cosmar, Vorsitzender des Bezirksvorstandes Berlin
Susanne Stumpenhusen, Landesbezirksleiterin“