Veranstaltung des ver.di-Bezirks Berlin am 8. August: „Was bringt der Doppelhaushalt 2020/21 des Landes Berlin für die Arbeitnehmer*innen und die Stadt?“

Der Gewerkschaftliche Aktionsausschuss macht hier aufmerksam auf eine Veranstaltung des ver.di Bezirks Berlin im Rahmen der Reihe „Berliner Runde“ unter der Überschrift „Was bringt der neue Haushalt des Landes Berlin für die Arbeitnehmer*innen und die Stadt?“ mit den finanzpolitischen Sprechern der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus (Ort und Zeit sowie Diskussionsteilnehmer siehe unten).

Die Einladung als PDF-Datei findet Ihr hier und unten zum Weiterlesen.

Hinsichtlich Tarifverträgs-Situation, Personal, atypischer Beschäftigung, Befristungen und – nicht zuletzt – Investitionen und Ausfinanzierung betrifft der Haushalt natürlich auch viele Bereiche in Landesverantwortung, in denen immer noch prekäre Arbeit und tariffreie Bereiche existieren.


Der ver.di-Bezirk Berlin lädt ein zur Berliner Runde

  • am 8.August 2019, 17.00 Uhr,
  • Sitzungsraum 6.05/6.06
  • ver.di-Bezirk Berlin, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin

Was bringt der neue Haushalt des Landes Berlin für die Arbeitnehmer*innen und die Stadt?

Der Bezirksvorstand Berlin lädt im Vorfeld der Verabschiedung zum Haushalt des Landes Berlin die Berliner ver.di-Mitglieder zu einer „Berliner Runde“ ein.

Zur Diskussionsrunde eingeladen wurden die finanzpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, hier Stellung zu nehmen und sich der Diskussion zu stellen.

Diskussionsteilnehmer*innen:

  • Torsten Schneider, PGF, Sprecher für Finanzen/Haushalt, SPD
  • Steffen Zillich, MdA, Sprecher für Finanzen/Haushalt, DIE LINKE
  • Daniel Wesener, PG, angefragt, Sprecher für Kultur/Haushalt, Bündnis 90/Die Grünen
  • Christian Goiny, MdA, Haushaltspolitischer Sprecher, CDU
  • Frank Wolf, ver.di, Landesbezirksleiter BB
  • Andrea Kühnemann, ver.di, stellv. Landesbezirksleiterin BB

Moderation:

  • Dr. Andreas Splanemann, Pressesprecher ver.di BB

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Ein Ende des Personalmangels? Ein Ende des Investitionsstaus? Ein Ende des Kaputtsparens?

Im Dezember 2019 steht die Verabschiedung des Doppelhaushaltes des Landes Berlin für die Jahre 2020/21 auf der Tagesordnung. ver.di Berlin wird sich in die Diskussion
einmischen, denn es geht um:

  • unsere Stadt und die Verteidigung und Wiederherstellung der Öffentlichen Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger
  • unsere Kindereinrichtungen, Krankenhäuser, um Wasser, Verkehr, soziale Einrichtungen
  • und es geht um unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst, den landeseigenen Unternehmen, sowie bei den freien Trägern

ver.di Berlin stellt fest und fragt:

  • Das Personal ist um ¼ reduziert worden. Gebraucht wird „Mehr Personal“ auf allen Ebenen, in den Krankenhäusern, an den Schulen und Kindereinrichtungen, in den Betrieben, aber auch in den Sozial- bzw. Jugendämtern. Was sieht der Haushalt vor?
  • In den vergangenen Jahren hat sich ein riesiger Investitionsstau aufgetürmt. Ziel muss sein, dass dieser sich nicht weiter aufbaut bzw. abgebaut wird. Das ist z.B. an den Krankenhäusern nicht der Fall. Hier droht ein weiterer Aufbau des Investitionsstaus. ver.di Berlin fordert die Einleitung von Maßnahmen zu seinem Abbau.
  • Der TVöD bzw. TV-L sind die zuständigen Flächen- und Branchentarifverträge. Ihnen muss in allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge Geltung verschafft werden, einschließlich in den zahlreichen Tochterbetrieben. Wir brauchen einen Plan für die Umsetzung. Nichts anderes kann für ver.di das Versprechen von „mehr Tarifbindung“ heißen.
  • Ausgliederungen und Privatisierungen sind rückgängig zu machen. Der Weg der Rekommunalisierung ist zu intensivieren, Fremdvergaben sind zurückzuführen. Insbesondere müssen die Rechtsformen überprüft werden. Es kann nicht sein, dass Geschäftsführungen eigenständig gegen den Willen der politischen Mandatsträger und der Bevölkerung und gegen parlamentarische Beschlüsse ihre eigene Geschäftspolitik umsetzen.
  • Die Abschaffung der Befristungen ist in allen Bereichen kontrollierbar umzusetzen, um den Arbeitnehmer*innen gesicherte Zukunftsperspektiven zu eröffnen.
  • Alle Bürger*innen haben das Recht auf bezahlbaren Wohnraum. Damit stellen sich die Fragen, welche politischen Entscheidungen dafür notwendig sind. Es kann nicht sein, dass im Namen von Haushaltskonsolidierung der Wohnungsmarkt an Investoren und Spekulanten ausgeliefert wird, denen hohe Rendite garantiert wird. Das Land Berlin muss das Recht auf Wohnen unter seinen Schutz stellen.

Die ungelösten Probleme:

  • Die preisbereinigten Ausgaben pro Einwohner liegen 2018 bei 6.100 Euro, nachdem sie 2008 mit 5.320 Euro den niedrigsten Wert erreicht hatten. Damit sind sie etwas höher als 2013. Doch kann dieser zaghafte „Kurswechsel“, der sich in den Zahlen ausdrückt, ausreichen, um 15 Jahre Kaputtsparen zu kompensieren? Bis heute ist keineswegs klar, wie hoch der Investitionsbedarf ist.
  • Inzwischen wird mehr investiert. Die Investitionsausgaben pro Einwohner lagen 2003 bei 550 Euro und liegen jetzt 2018 erneut bei 550 Euro (preisbereinigt), nachdem sie 2012 mit 305 Euro den niedrigsten Wert aufwiesen. Die Frage, ob sich der Investitionsstau weiter aufbaut oder abbaut, bleibt unbeantwortet.
  • An allen Ecken und Enden fehlt Personal. Die Zahl der Beschäftigten betrug 2003 pro 1000 Einwohner: 40,4. 2018 sind es ca. 30,46, also ¼ weniger. Ob die ausgewiesenen 111.274 VZE Beschäftigte real vorhanden sind, oder sich dahinter nur Planstellen verbergen, kann ebenfalls nicht beantwortet werden.

Für ver.di Berlin stellen sich die Fragen:

Braucht Berlin nicht eine Entschuldung, damit es erneut seine Handlungsfähigkeit erreicht?
Braucht Berlin nicht eine Einstellung seiner Schulden-Rückzahlung?
Braucht Berlin nicht eine Abkehr von der Politik der Schuldenbremse, die das Kaputtsparen erzwingen soll?

Ja zu Berlin – Nein zum Kaputtsparen!

Das ist der Anspruch den ver.di Berlin stellt und mit den Vertretern des Abgeordnetenhauses konkret diskutieren will.

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Hinweis: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.