Warum die Forderung nach „TVöD bzw. TV-L für Alle“? Was heißt „Respekt der Tarifautonomie“?

Argumente für die
Diskussionen und die Auseinandersetzungen

Warum die Forderung nach „TVöD bzw. TV-L für Alle“?

Als eine der zentralen Forderungen für alle Beschäftigten in Landesverantwortung hat sich die Forderung nach „TVöD/TV-L für Alle“ herausgebildet. Diese Forderung wurde in den Kämpfen entwickelt und hat auch entsprechend ganze Belegschaften mobilisiert.

Dafür gibt es gute Gründe.

Das beginnt beim Lohn. Bei den ausgegründeten Betrieben liegt der Lohn meist zwischen 500 € bis 1000 € niedriger als im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.

Zugleich sind im Manteltarifvertrag zahlreiche Fragen wie Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Zulagen, Urlaubs- und Weihnachts­geld usw. besser geregelt als in ausgegründeten Betrieben. Nicht zu vergessen ist die Rentenzusatz­versicherung VBL, die zumindest die Gefahr, in Altersarmut zu fallen, vermindert.

Die Forderung nach TVöD und TV-L bedeutet eine Kampfansage an Niedriglohn und Altersarmut.

Zugleich wird mit dieser Forderung die öffentliche Daseinsvorsorge verteidigt. Denn überall fliehen die Kolleg*innen aus der prekären Arbeit und verlassen die Betriebe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das verschärft z.T. dramatisch den Personalmangel.

Nicht zuletzt heißt die Erfüllung der Forderung nach TVöD und TV-L die Integration der Kolleg*innen in die Kampfkraft der Gewerkschaft, in die Einheit aller Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das stärkt die Kraft der Gewerkschaften als Garanten des TVöD und TV-L.

Völlig zu Recht ist der TVöD und TV-L das Ziel für alle Kolleg*innen in den ausgegliederten Betrieben – als erster Schritt für ihre Reintegration in den Mutterbetrieb.

Was heißt „Respekt der Tarifautonomie“?

Von Abgeordneten und Regierungsvertretern wird oft das Argument vorgebracht, man respektiere die Tarifautonomie und könne deshalb nicht den Kampf für Tarifverträge unterstützen.

Tarifautonomie ist das Recht, frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu entscheiden und insbesondere Tarifverträge über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit abzuschließen.

Wahrlich, das ist ein hohes Gut. Erst einmal ist das ein Recht, das sich auf die Privatwirtschaft bezieht. Im öffentlichen Dienst wurde es auch geregelt. Es finden Tarifverhandlungen statt und zwar zwischen den Gewerkschaften, hauptsächlich ver.di, sowie den Verbänden der öffentlichen Arbeitgeber, der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und der kommunalen Arbeitgeber (VKA).

Bei den ausgegliederten Betrieben sind zumeist die Geschäftsführungen dieser ausgegliederten Betriebe die Verhandlungspartner. Die sind aber vollständig abhängig von den öffentlichen Auftraggebern, also den politischen Verantwortlichen, die die „eigentlichen Arbeitgeber“ sind. Deshalb haben sich die Kolleg*innen der ausgegliederten Betriebe oftmals im Kampf zu Recht an diese „eigentlichen Arbeitgeber“ gewendet.

Wenn es um den Respekt der Tarifautonomie geht, verlangt dies auch den Respekt vor den bestehenden Flächentarifverträgen, also TVöD und TV-L.

Das zu trennen ist unmöglich.

Jene öffentlichen Arbeitgeber, die Tarifflucht begehen, respektieren nicht nur den Flächentarifvertrag nicht, sondern auch nicht die Tarifautonomie.

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